Compliance Beratung nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Seit 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als  50 Mitarbeiter/innen verpflichtet eine interne Meldestelle zu integrieren. Für alle Unternehmen unter 50 Mitarbeiter/innen gilt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach Hinweisgeberschutzgesetz. 

Seit Januar  2024 bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Schulungen zum Thema Compliance an.

  • Schulung zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz
  • Hinweisgebermeldestelle 
  • Beratung bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Bei Interesse oder Umsetzungsbedarf melden Sie sich gerne.

 
Anrufen
Email
Info