Meldungen die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen sind beispielsweise:
Für folgende Institutionen stehen wir als externe Meldestelle zur Verfügung:
Bitte beachten Sie, das sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen/den Verein beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§3 Abs.3 HinSchG) oder als Mitglied in Kontakt mit der Institution stand oder steht.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne:
Welasco GmbH
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Marie Curie Weg 13
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