Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wichtiger Hinweis für die Meldung von Verstößen

Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und Hinweise durch. Außerdem bieten wir Ihnen vor Abgabe der Meldung Informationen und Beratung über bestehende Abhilfemöglichkeiten und Verfahren für den Schutz vor Repressalien an.

Bitte beachten Sie: Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde. Wenn es bei Ihrer Meldung um eine strafrechtlichen Verstoß geht, der in keinem beruflichen Zusammenhang steht, dann wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde.

Wir arbeiten nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes. Bedeutet, das wir allen Hinweisen und Meldungen in beruflicher oder vereinsinternem Zusammenhang nachgehen und prüfen für diejenigen Unternehmen und Vereine für die wir als Hinweisgeberschutzmeldestelle tätig sind. Generell werden Meldungen und Verstöße die nicht über den notwendigen Zusammenhang verfügen, nicht weiter verfolgt. Auch Sachverhalte die bereits öffentlich bekannt sind, sind für eine Bearbeitung auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht geeignet.

Beachten Sie bitte:
Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben

Alle Angaben wie NAME, EMAIL-ADRESSE und TELEFONNUMMER können Sie freiwillig hinterlassen!


Sie geben uns aber die Möglichkeit, Rückfragen zum Sachverhalt zu stellen und entsprechen zum Verlauf der Meldung IHNEN auch eine Rückmeldung oder Status zu geben. Sie können auch gerne telefonisch oder persönlich mit uns Kontakt aufnehmen.

Sofern Sie keine Online Meldung machen möchten, steht Ihnen auch die Kontaktaufnahme über ein PDF Formular zur Verfügung über die Faxnummer: 02154 - 345859.

 
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