Sie erhalten, sofern Sie eine E-Mail-Adresse oder anderweitige Kontaktdaten (Telefon, Fax, Briefadresse) angegeben haben, innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung darüber, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist und diese nun bearbeitet wird.
Wir prüfen den Sachverhalt, ob es sich um eine rechtmäßige Meldung handelt, geben Ihnen dann eine Rückmeldung über die weiteren Schritte. Dieses ist nur möglich, wenn Sie uns die Meldung nicht anonym gegeben haben und wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Hinweis: Wir sind laut § 8 HinSchG verpflichtet alle Kontaktdaten, die Sie uns freiwillig geben vertraulich zu behandeln. Dies beinhaltet auch, dass eine Weitergabe alle Daten die einen Rückschluss auf den Hinweisgeber/in zu lassen, nicht erfolgen, sie bleiben anonymisiert. Sollte der Sachverhalt es notwendig machen weitere Informationen offen zu legen, wird dies ausschließlich nach Rücksprache mit Ihnen erfolgen (§ 8 Abs.1 - z.b. Personen zur Ergreifung weiterer Maßnahmen).
In der Folge werden Maßnahmen festgelegt und umgesetzt, um die Missstände zu beheben, danach geben wir Ihnen dann erneut eine Rückmeldung.
Jede Meldung wird für 3 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.